Standesamt digital
Standesämter mit elektronischem Personenstands-Register
Das Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 1.1.2009 hat für die Arbeit in den Standesämtern weitreichende Veränderungen zur Folge. Mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren sind die Standesämter nunmehr verpflichtet, die Personenstandsregister elektronisch zu führen.
Vergleichbare Anforderungen sind bisher noch nie gestellt worden.
Elektronische Register, die 110 Jahre lang fortgeführt werden müssen,in diesem Zeitraum regelmäßig Änderungen erfahren können, gleichzeitig die Authentizität der Eintragungen zu gewährleisten und diese dauerhaft lesbar zu speichern, stellt eine enorme Herausforderung dar.
civitec bietet den Standesämtern seit dem 01.01.2010 diesen Service produktiv an.
Dazu gehören:
- das plattformunabhängige Fachverfahren AutiSta
- die Signatursoftware SecSigner von SecCommerce
- der ePR-Server auf dem Applikationsserver JBoss
- die Langzeitsignaturerhaltung mit der ProGOV Suite
- die Ablage der Registereinträge einerseitsin einer Oracle Datenbank, andererseits über eine Langzeitarchivierung im Archivsystem ceyoniq
Aktuell nutzen bereits 30 Standesämter unserer Kunden dieses Produkt.

